Allgemeine Geschäftsbedingungen von liebkind communication
- Geltungsbereich der AGB
1.1. Für sämtliche mit liebkind communication (im Folgenden „liebkind“ genannt) geschlossenen Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis von liebkind nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, liebkind stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.3 liebkind ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Dazu wird liebkind seine Kunden rechtzeitig, mindestens aber einen Monat vorher, über die Änderungen unterrichten.
- Werbeauftrag
2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere in Onlinemedien, zum Zwecke der Verbreitung. Der Vertrag wird zwischen liebkind und einem Auftraggeber oder einer Agentur abgeschlossen.
2.2 Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die vorliegenden AGB sowie die Angebote und Preislisten von liebkind, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden. Die Gültigkeit etwaiger AGB des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen AGB nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen.
Bei Aufträgen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen AGB für das betreffende Medium entsprechend.
- Werbemittel
3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text, (u.a. Banner),
- aus einem Videoclip,
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
3.2 Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung und ihres Inhalts nicht unmittelbar als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich diejenigen Formate in Frage, welche im jeweils gültigen Angebot bzw. der gültigen Preisliste ausgewiesen sind. Die Schaltung von davon abweichenden Sonderformaten und –werbeformen ist nur nach Rücksprache und mit Zustimmung von liebkind möglich.
- Vertragsschluss
4.1 Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen liebkind und dem Auftraggeber entweder durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen diese AGB zugrunde.
4.2 Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbungstreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. liebkind ist berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
4.3 Von einem Vertragsschluss ausgeschlossen sind Verbraucher im Sinne
von §§ 21, 170, 171, 865 ABGB.
- Vertragsdauer
Die Vertragsdauer bestimmt der Auftraggeber im Zuge der Buchung selbst. Mindestvertragslaufzeit ist 2 Monate. Diese unterliegt keiner automatischen Verlängerung.
- Nachlasserstattung
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die liebkind nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass an liebkind zu erstatten.
- Datenanlieferung, Bereitstellung der Werbemittel
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbemittel vollständig, rechtzeitig, fehlerfrei und in geeigneter Form anzuliefern. Rechtzeitig ist eine Anlieferung bis spätestens 6 Werktage vor Schaltungsbeginn.
7.2 Der Auftraggeber hat diejenigen Kosten zu tragen, die liebkind durch vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende inhaltliche oder zeitliche Änderungen des Werbemittels entstehen.
7.3 Die Pflicht von liebkind zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.
7.4 Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Anlieferung des Werbemittels oder bei verspäteter Anlieferung des Werbemittels ist liebkind nicht zur Schaltung des Werbemittels verpflichtet. Werden erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen angeliefert, so fordert liebkind Ersatz an.
7.5 liebkind ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber gelieferten Vorlagen zu bearbeiten, soweit dies zur Schaltung des Werbemittels erforderlich ist. Etwaige dadurch entstehende Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.
7.6 Der Auftraggeber erhält von liebkind nach Bereitstellung des Werbemittels einen Vorschlag zum Banner- bzw. Videoclipdesign. Im Auftragsvolumen einmalig inkludiert ist eine Korrekturschleife. Jede weitere Korrekturschleife wird von liebkind nach Aufwand extra an den Auftraggeber verrechnet.
- Ablehnungsbefugnis
8.1 liebkind behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn
- deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
- deren Inhalt gegen das österreichische Jugendgesetz verstößt (Alkohol, Drogen, Tabak, Porno)
- deren Inhalt vom Österreichischem Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder
- deren Veröffentlichung für den Anbieter wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist
- die beworbene Ziel-URL gegen einen dieser Ausschlussgründe verstößt.
8.2 Insbesondere kann liebkind ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. liebkind behält in diesem Fall seinen vereinbarten Vergütungsanspruch.
8.3 In den Fällen des 9.1. wird liebkind den Auftraggeber benachrichtigen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall berechtigt, liebkind eine geänderte Version des zu schaltenden Werbemittels und/oder Ziel-URL, auf die verlinkt werden soll, zu übermitteln. Die insoweit entstehenden Mehrkosten kann liebkind dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Geht dieser Ersatz, bzw. die neue Ziel-URL, nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglichen Schaltungstermins bei liebkind ein, behält liebkind den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung des Werbemittels nicht erfolgt.
- Rechtegewährleistung
9.1 Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt liebkind im Rahmen des Werbeauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird liebkind von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, liebkind nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
9.2 Der Auftraggeber überträgt liebkind sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
- Gewährleistung von liebkind
10.1 liebkind gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel liegt insbesondere vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird
- durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) oder
- durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder
- durch Rechnerausfall bei Dritten (z. Bsp. anderen Providern oder Online-Diensten) aufgrund Systemversagens
- durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder
- durch einen Ausfall der Ad-Server, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
10.2 Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
- Leistungsstörungen
Fällt die Durchführung eines Auftrags aus Gründen aus, die liebkind nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von liebkind bestehen.
- Haftung
12.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von liebkind, ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.
12.2 Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Preise
13.1 Es gilt das im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Angebot bzw. die veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für von liebkind bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von liebkind mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
- Klickbudget für Google-Adwords und Facebook Ads
liebkind erbringt seine Leistung für Onlinewerbung im Werbenetzwerk von Google (Google Adwords) und Facebook (Facebook Ads). Hierfür muss ein Mindestwerbebudget von insgesamt netto € 28 pro Tag bereitgestellt werden. Dieser Budgetbetrag für den gewählten Zeitraum wird vorab berechnet und im Zuge der Rechnungslegung vorab dem Kunden verrechnet. Google räumt ein, dass das Tagesbudget unter Umständen nicht immer zu 100% exakt eingehalten werden kann. So kann es mitunter zu leichten Überziehungen des Tagesbudgets kommen. Google versichert aber, das Tagesbudget im Monatsmittel einzuhalten und stellt dies notfalls durch Korrekturbuchungen in Form von Gutschriften am Monatsende sicher. Diese Korrekturbuchungen werden selbstverständlich an das jeweilige Kundenkonto bei liebkind gutgeschrieben.
Im Falle einer Rücküberweisung dieser Gutschrift zum Bankkonto des Auftraggebers, trägt der Auftraggeber die anfallenden Spesenkosten der Überweisung.
- Zahlungsverzug
15.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. liebkind kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
15.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen liebkind, auch während der Laufzeit des Vertrages, das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Kündigung und Stornobedingungen
16.1 Stornierungen von Werbeaufträgen müssen per E-Mail erfolgen. Die Stornierung ist ohne Angabe von Gründen innerhalb 24 Stunden nach Auftragserteilung möglich. Nach Ablauf dieser Frist werden € 250 als Aufwandsentschädigung verrechnet.
16.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt beiden Parteien vorbehalten. liebkind ist zur außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist.
16.3 Im Falle der außerordentlichen Kündigung kann liebkind mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen. Etwaige gewährte Rabatte hat der Auftraggeber in diesem Fall an liebkind zurückzuerstatten.
16.4 Eine Kündigung ist nach dem vollendeten ersten Leistungsmonat zum Monatsletzten des Folgemonats möglich.
- Informationspflichten von liebkind
Soweit nichts anderes vereinbart ist, obliegt es liebkind, die Zahl der Zugriffe auf das/die Werbemittel innerhalb der ersten 5 Werktage des nachfolge Monats nach Ausführung des Auftrags den Auftraggeber monatlich zu übermitteln.
- Datenschutz
liebkind ist berechtigt, die aufgrund der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden von diesen erhaltenen Daten gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes, der DSGVO, des DSG 2018 und des TKG 2003 zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen und diese an beauftragte Dienstleister im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.
- Erfüllungsort/Gerichtsstand
19.1 Erfüllungsort ist der Sitz von liebkind.
19.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von liebkind. Es gilt österreichisches Recht.
19.3 Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von liebkind vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.
- Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt
Stand 2.5.2018